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10. August 2026

KI-Kennzeichnungs-pflicht ab August 2026: Was Ihr jetzt wissen müsst

Künstliche Intelligenz gehört inzwischen ganz selbstverständlich zum Unternehmensalltag. Ob Texte, Bilder, Videos oder Chatbots: KI unterstützt Marketing, Vertrieb, Kundenservice und viele weitere Bereiche. Gleichzeitig steigen die rechtlichen Anforderungen an den Einsatz dieser Technologien.

Mit der europäischen KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026 neue Transparenzpflichten. Unternehmen müssen in bestimmten Fällen offenlegen, wenn Inhalte mit künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert wurden oder wenn Nutzer mit einer KI interagieren.

Viele Unternehmen fragen sich deshalb:

Muss jetzt jeder KI-generierte Inhalt gekennzeichnet werden?

Die kurze Antwort lautet: Nein.

Die etwas längere Antwort ist allerdings etwas komplexer. Denn ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt davon ab, welche Art von Inhalt erstellt wurde und ob für Nutzerinnen und Nutzer eine Verwechslungsgefahr besteht.

In diesem Beitrag zeigen wir Euch, welche Inhalte tatsächlich gekennzeichnet werden müssen, welche Ausnahmen gelten und wie Ihr die neuen Vorgaben in der Praxis einfach umsetzen könnt.

Warum gibt es die neue KI-Kennzeichnungspflicht?

Die Nutzung von KI wächst rasant. Moderne Systeme erstellen innerhalb weniger Sekunden Bilder, Texte, Videos oder Stimmen, die kaum noch von echten Inhalten zu unterscheiden sind.

Genau darin liegt das Risiko.

Wenn künstlich erzeugte Inhalte als echt wahrgenommen werden, können sie Menschen täuschen oder beeinflussen. Die europäische KI-Verordnung verfolgt deshalb das Ziel, mehr Transparenz beim Einsatz künstlicher Intelligenz zu schaffen.

Dabei richtet sich die Verordnung nicht nur an die Entwickler von KI-Systemen. Auch Unternehmen, Agenturen und Selbstständige, die KI beruflich einsetzen, tragen Verantwortung.

Die gute Nachricht: Für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen lassen sich die neuen Anforderungen mit überschaubarem Aufwand umsetzen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die Transparenzpflichten gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, die KI-Systeme im beruflichen Umfeld einsetzen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Unternehmen mit eigener Marketingabteilung
  • Werbeagenturen
  • IT-Dienstleister
  • Online-Shops
  • Handwerksbetriebe
  • Industrieunternehmen
  • Selbstständige und Freiberufler

Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Nutzung von KI.

Wer künstliche Intelligenz nutzt, um Inhalte zu erstellen oder Kundinnen und Kunden mit einer KI kommunizieren zu lassen, sollte prüfen, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist.

Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?

Nicht jede Nutzung künstlicher Intelligenz löst automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus.

Die wichtigsten Bereiche sind:

  • KI-generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audiodateien
    bestimmte KI-generierte Texte
  • Chatbots und KI-Assistenten
  • KI-generierte Bilder und sogenannte Deepfakes

Besonders relevant ist die Kennzeichnung bei Bildern oder Videos, die real wirken.

Die KI-Verordnung spricht hierbei von sogenannten Deepfakes. Gemeint sind Inhalte, die echten Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und dadurch den Eindruck erwecken können, echt zu sein.

Typische Beispiele sind:

  • ein KI-generiertes Foto eines Firmengebäudes
  • ein künstlich erzeugtes Produktfoto
  • ein realistisches Bild einer Person
  • ein KI-generiertes Ereignisfoto
  • ein synthetisch erzeugtes Interview oder Video

Hier empfiehlt es sich, den KI-Ursprung deutlich kenntlich zu machen.

Geeignete Hinweise können zum Beispiel sein:

  • „KI-generiertes Bild“
  • „Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.“
  • „Bild mit KI erstellt.“

Nicht jedes mit KI erzeugte Bild gilt automatisch als Deepfake.

Eine Kennzeichnung ist nach den vorliegenden Informationen häufig nicht erforderlich bei:

  • Comiczeichnungen
  • Karikaturen
  • Icons
  • grafischen Illustrationen
  • abstrakten Motiven
  • geringfügigen Bildbearbeitungen wie Farbkorrekturen oder Schärfung
  • Bildern, die offensichtlich nicht real sein sollen

Auch kreative Werbegrafiken oder bewusst unrealistische Illustrationen fallen häufig nicht unter die Kennzeichnungspflicht.

Dennoch gilt: Sobald ein Bild für Betrachter real wirken könnte, sollte im Zweifel eine Kennzeichnung erfolgen.

Ki_Kennzeichnung Beispiel. Ki Bilder von einer Frau mit Eis
Nicht jeder KI-Inhalt muss gekennzeichnet werden. Bestehen Zweifel, ist eine Kennzeichnung jedoch die sicherere Wahl.

Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?

Hier herrscht aktuell besonders viel Unsicherheit.

Die gute Nachricht: Die Kennzeichnungspflicht betrifft nur einen vergleichsweise kleinen Teil aller Texte.

Erfasst werden vor allem Inhalte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und von einer KI erstellt oder wesentlich verändert wurden.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Nachrichten
  • politische Informationen
  • gesellschaftlich relevante Inhalte
  • meinungsbildende öffentliche Texte

Für die klassische Unternehmenskommunikation gilt das in vielen Fällen gerade nicht.

Das bedeutet: Typische Marketinginhalte müssen üblicherweise nicht gekennzeichnet werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Blogartikel zu Euren Produkten oder Dienstleistungen
  • Produktbeschreibungen
  • Landingpages
  • Newsletter
  • Marketingtexte
  • Werbeanzeigen
  • Übersetzungen
  • Texte, die lediglich sprachlich durch KI verbessert wurden

Auch dann, wenn Ihr einen KI-generierten Entwurf sorgfältig prüft, überarbeitet und die redaktionelle Verantwortung übernehmt, entfällt eine Kennzeichnung regelmäßig.

Wie kann eine Kennzeichnung aussehen?

Die KI-Verordnung macht keine festen Vorgaben dazu, wie eine Kennzeichnung formuliert werden muss.

Mögliche Hinweise sind zum Beispiel:

  • „Dieser Text wurde mit Unterstützung einer KI erstellt.“
  • „Dieser Inhalt wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.“
  • „Text KI-unterstützt erstellt.“

Wichtig ist vor allem, dass die Kennzeichnung klar verständlich und gut erkennbar ist.

Chatbots und KI-Assistenten

Viele Unternehmen setzen inzwischen Chatbots ein, um häufige Fragen zu beantworten oder den Kundenservice zu unterstützen.

Wenn Ihr einen solchen KI-Assistenten nutzt, müssen Nutzerinnen und Nutzer direkt zu Beginn erkennen können, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz kommunizieren.

Geeignete Formulierungen sind zum Beispiel:

  • „Ihr chattet mit einem KI-Assistenten.“
  • „Dieser Chat wird von einer künstlichen Intelligenz betrieben.“
  • „Ihr sprecht mit einem KI-gestützten Assistenten.“

Der Hinweis sollte direkt beim ersten Kontakt erscheinen.

Nicht erforderlich ist eine Kennzeichnung dagegen häufig dann, wenn für alle Beteiligten ohnehin offensichtlich ist, dass es sich um einen KI-Chat handelt.

Typische Praxisbeispiele

Die größte Unsicherheit besteht aktuell nicht darin, ob Ihr KI einsetzen dürft, sondern wann eine Kennzeichnung erforderlich ist. Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf typische Situationen aus dem Unternehmensalltag.

Beispiel 1: KI erstellt ein Produktfoto

Ihr möchtet ein neues Produkt bewerben und lasst statt eines Fotos ein täuschend echtes Bild mit einer KI erzeugen. Für Eure Kundinnen und Kunden ist nicht erkennbar, dass dieses Bild nie fotografiert wurde.

In diesem Fall spricht vieles dafür, dass eine Kennzeichnung erforderlich ist. Das Bild wirkt real und könnte den Eindruck vermitteln, eine echte Aufnahme zu sein.

Beispiel 2: Comic oder Illustration

Für einen Blogbeitrag erstellt Ihr eine stilisierte Illustration im Comicstil.

Hier besteht nach den vorliegenden Informationen in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Die Darstellung ist offensichtlich künstlerisch und wird nicht mit einer echten Fotografie verwechselt.

Beispiel 3: KI verbessert ein vorhandenes Foto

Ihr entfernt störende Personen im Hintergrund oder verbessert Farben und Helligkeit.

Solche kleineren Bearbeitungen gelten üblicherweise nicht als kennzeichnungspflichtige Deepfakes. Die eigentliche Aussage des Bildes bleibt erhalten und es entsteht kein neuer täuschend echter Inhalt.

Beispiel 4: Marketingtexte mit KI-Unterstützung

Viele Unternehmen lassen Entwürfe für Newsletter, Landingpages oder Social-Media-Beiträge durch ChatGPT oder vergleichbare Systeme erstellen und überarbeiten diese anschließend selbst.

Nach den vorliegenden Informationen führt das regelmäßig nicht zu einer Kennzeichnungspflicht. Entscheidend ist, dass Menschen den Inhalt prüfen und die redaktionelle Verantwortung übernehmen.

Beispiel 5: Chatbot im Kundenservice

Ein Besucher Eurer Website stellt eine Frage zu einem Produkt und erhält Antworten von einem KI-Assistenten.

Hier sollte bereits zu Beginn der Unterhaltung klar erkennbar sein, dass die Kommunikation mit einer künstlichen Intelligenz erfolgt. Ein kurzer Hinweis genügt in der Regel.

Was solltet Ihr jetzt konkret prüfen?

Viele Unternehmen nutzen KI bereits täglich, ohne dass es dafür feste Regeln oder Abläufe gibt. Genau hier liegt aktuell das größte Risiko.

Eine kurze Bestandsaufnahme hilft Euch dabei, die neuen Transparenzpflichten sinnvoll umzusetzen.

Fragt Euch zum Beispiel:

  • Veröffentlicht Ihr KI-generierte Bilder?
  • Nutzt Ihr KI für Videos oder Audioinhalte?
  • Kommt auf Eurer Website ein Chatbot zum Einsatz?
  • Verwendet Ihr realistisch wirkende KI-Bilder in Eurer Werbung?
  • Gibt es feste Prozesse, um KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung zu prüfen?

Schon diese wenigen Fragen geben Euch einen guten Überblick darüber, an welchen Stellen Ihr aktiv werden solltet.

Einheitliche Prozesse sparen Zeit

Gerade kleinere Unternehmen haben selten eine eigene Rechtsabteilung. Deshalb ist es kaum praktikabel, jeden einzelnen Beitrag oder jede Kampagne neu rechtlich zu bewerten.

Deutlich einfacher ist es, klare interne Regeln festzulegen.

Ein möglicher Ablauf könnte so aussehen:

  1. Im Team wird festgehalten, ob KI bei der Erstellung eines Inhalts genutzt wurde.
  2. Vor der Veröffentlichung wird geprüft, ob eine Kennzeichnung erforderlich sein könnte.
  3. Falls nötig, wird eine standardisierte Kennzeichnung ergänzt.
  4. Anschließend wird der Inhalt wie gewohnt veröffentlicht.

Mit einem solchen Ablauf spart Ihr Zeit und sorgt gleichzeitig dafür, dass alle nach denselben Standards arbeiten.

Transparenz schafft Vertrauen

Die Kennzeichnungspflicht ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe. Sie kann auch ein echter Vertrauensfaktor sein.

Immer mehr Menschen wissen, dass Unternehmen KI einsetzen. Die meisten erwarten auch gar nicht, dass komplett darauf verzichtet wird. Viel wichtiger ist ein offener und verantwortungsvoller Umgang mit der Technologie.

Wenn Ihr transparent kommuniziert, wann KI zum Einsatz kommt und gleichzeitig die Verantwortung für Eure Inhalte übernehmt, stärkt das die Glaubwürdigkeit Eurer Marke.

Transparenz bedeutet schließlich nicht, dass Inhalte weniger wert sind.

KI ist heute ein Werkzeug, das den Arbeitsalltag erleichtert und kreative Prozesse unterstützt. Die Verantwortung für das Ergebnis liegt aber weiterhin bei Euch.

Genau diese Kombination aus moderner Technologie und menschlicher Kontrolle schafft Vertrauen.

Häufige Fragen

Muss jeder mit ChatGPT geschriebene Text gekennzeichnet werden?
Müssen alle KI-Bilder gekennzeichnet werden?
Muss ein Mitarbeiter offenlegen, dass er KI verwendet hat?
Sind kleine Unternehmen ebenfalls betroffen?